Bei Anzeichen für die Gefährdung eines Kindes sind die Mitarbeiter der freien Jugendhilfe nach § 8a SGB VIII und Lehrerinnen und Lehrer öffentlicher Schulen nach § 4 KKG verpflichtet, das Gefährdungsrisiko abzuschätzen. Der Gesetzgeber gibt dabei vor, dass eine "insofern erfahrene Fachkraft" - eine Kinderschutzfachkraft - einbezogen wird.
Diese Kinderschutzfachkräfte können beim Kinderschutzbund Westkreis Offenbach e.V. kostenfrei angefragt werden. Der Kinderschutzbund Westkreis Offenbach e.V. verfügt über jahrzehntelange Erfahrung auf diesem Gebiet. Alle Mitarbeiter der Beratungsstellen sind zertifizierte Kinderschutzfachkräfte, die durch regelmäßige Intervision und Supervision ihr hohes fachliches Niveau sichern. Auch über die geforderte Gefährdungseinschätzung hinaus stehen die Mitarbeiter fallbegleitend zur Seite: Von der Arbeit mit dem Kind, der Gesprächsführung mit den Eltern bis zur Kooperation mit externen Stellen.
Es gibt keine gesetzlichen Standards einer Dokumentation zum §8a. Jedoch ist die Anonymisierung der Daten zwingend vorgeschrieben. Viele Einrichtungen haben Vordrucke zur Dokumentation, jedoch ist die unten gezeigte beispielhafte Tabelle völlig ausreichend.
Datum | Beobachter | Beobachtung |
22.05.2015 | Fr. Schmidt, Fr. Bauer | N. kommt in die Einrichtung nur mit T-shirt bei Außentemperatur 08° C. |
26.-30.03.2015 | Fr. Bauer | N. wirkt übernächtigt und müde, kann sich im Tagesveraluf kaum auf Angebote einlassen. Bei Grenzsetzung schnell weinerlich oder aggressiv. |
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Ergänzend zur o.g. Dokumentation kann auch ein Risikoerfassungsbogen ausgefüllt werden. Allein reicht er oft nicht zur Risikoeinschätzung aus, kann aber eine sinnvolle Ergänzung sein. Hier finden Sie einige Beispiele:
Geschäftsstelle:
Wiesenstr. 5
63225 Langen
Telefon und Fax: 0 61 03/2 55 43
Email: info@kinderschutzbund-wko.de