Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

Risikoeinschätzung nach § 8a SGB VIII und § 4KKG

Bei Anzeichen für die Gefährdung eines Kindes sind die Mitarbeiter der freien Jugendhilfe nach § 8a SGB VIII verpflichtet und Lehrerinnen und Lehrer öffentlicher Schulen nach § 4 KKG angehalten, das Gefährdungsrisiko abzuschätzen. Der Gesetzgeber gibt dabei vor, dass eine "insofern erfahrene Fachkraft" - eine Kinderschutzfachkraft - einbezogen wird. 

 

Diese Kinderschutzfachkräfte können beim Kinderschutzbund Westkreis Offenbach e.V. kostenfrei angefragt werden. Der Kinderschutzbund Westkreis Offenbach e.V. verfügt über jahrzehntelange Erfahrung auf diesem Gebiet. Alle Mitarbeiter der Beratungsstellen sind zertifizierte Kinderschutzfachkräfte, die durch regelmäßige Intervision und Supervision ihr hohes fachliches Niveau sichern. Auch über die geforderte Gefährdungseinschätzung hinaus stehen die Mitarbeiter fallbegleitend zur Seite: Von der Arbeit mit dem Kind, der Gesprächsführung mit den Eltern bis zur Kooperation mit externen Stellen. 


Wie kann eine §8a - Dokumentation aussehen?

Es gibt keine gesetzlichen Standards einer Dokumentation zum §8a, nur die Anonymisierung der Daten ist verbindlich vorgeschrieben. Viele Einrichtungen haben Vordrucke zur Dokumentation, jedoch ist die unten gezeigte beispielhafte Tabelle völlig ausreichend. 

Datum Beobachter Beobachtung
22.05.2015 Fr. X, Fr. Y  N. kommt in die Einrichtung nur mit T-shirt bei Außentemperatur 08° C.
26.-30.03.2015 Fr. Y  N. wirkt übernächtigt und müde, kann sich im Tagesverlauf kaum auf Angebote einlassen. Bei Grenzsetzung schnell weinerlich oder aggressiv. N berichtet, er habe ...
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